Altfahrzeuge

Altautos, Autowracks, Motorradwracks
  • Entsorgungsweg:
Altautoannahmestellen

Altautoannahmestellen

oder Altautoverwertungsbetriebe

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Wenn Sie Ihr Altfahrzeug entsorgen möchten oder müssen, wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Kfz-Annahme- oder Rücknahmestelle oder einen zertifizierten Kfz-Demontagebetrieb.

Bei Überlassung des Altfahrzeuges ist dem Kfz-Halter der Verwertungsnachweis zu übergeben.

Der Verwertungsnachweis und die Kfz-Zulassung sind der Kfz-Zulassungsstelle bei der Abmeldung des Fahrzeuges vorzulegen. Eine Ausfertigung des Verwertungsnachweises (Blatt 1 - rosa -) ist für den Kfz-Halter/-Eigentümer bestimmt.

Wird der Verwertungsnachweis nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Zuletzt aktualisiert: 18.07.2023 Zurück