Babywiege bis Tische

Holzmöbel und Polstermöbel von B bis T
  • Entsorgungswege:
Sperrmüllabholung

Sperrmüllabholung

nach Online-Anmeldung, per Bürgerportal oder Anmeldung über die Abrufkarte

Anlieferstellen für verschiedene Abfälle
Anlieferstellen für verschiedene Abfälle
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Das ist Sperrmüll ... Aufgrund ihrer Ausmaße und ihres Gewichtes passen die Folgenden und viele andere sperrigen Gegenstände und Einrichtungen nicht in die Restabfallbehälter. Sie können, wenn sie nicht mehr nutzbar sind, als Sperrmüll entsorgt werden ...

• Babywiege
• Badezimmermöbel
• Bambusmöbel
• Barhocker
• Betten, Bettgestell
• Bücherregale
• Büromöbel
• Computerschrank
• Drehstühle
• Esszimmermöbel
• Hocker
• Kinderbetten
• Klappstühle, Klappsessel, Klapptische
• Kleinmöbel
• Küchenmöbel
• Lattenrost Springrahmen
• Lamellentüren, nur von Schränken (keine Zimmertüren), aus Kunststoff oder Holz
• Lampen
• Nachttische, Nachtkästchen
• Paravent, Stellwand
• PC-Schrank
• Polstermöbel, Sofa, Liege, Bank, Sessel
• Rattanmöbel, Tische, Sessel, Sideboard
• Schlafzimmermöbel
• Schreibtisch
• Sitzgarnitur, Sofa, Stühle
• Terrassenmöbel
• Tische aus Holz und Glas, Glasplatten von Tischen, Glastüren von Schränken

Sind die Gegenstände und ähnliches aus Haus, Hof und Garten noch gut erhalten geben Sie sie doch an karitative Einrichtungen, wie zum Beispiel die Sozialkaufhäuser (siehe Link) weiter.

Holsystem
Sperrmüll wird nach Online-Anmeldung (für Kunden aus Köthen), nach Anmeldung über das Bürgerportal (für Kunden aus Bitterfeld und Zerbst) oder nach Anmeldung über die Abrufkarte vom Grundstück zur Entsorgung abgeholt

Bringsystem
Sperrmüll kann auf den Anlieferstellen in Greppin, Zerbst/Straguth und Köthen, Maxdorfer Straße selber angeliefert werden.

Sind die Gegenstände und ähnliches aus Haus, Hof und Garten noch gut erhalten geben Sie sie doch an karitative Einrichtungen weiter.

Rechtsgrundlage | Was ist Sperrmüll?
§ 4 Begriffsbestimmungen | Absatz (11) Abfallwirtschaftssatzung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
„Sperrmüll“ sind Abfälle, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Restabfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten und deren sich der Besitzer entledigen will.

Zum Sperrmüll im Sinne von Satz 1 gehören nicht Gegenstände, die von Bau- oder Umbauarbeiten herrühren wie zum Beispiel Steine, Ziegel, Fenster, Türen, jegliche Art von Bauholz und andere Bauabfälle. Ebenso keine leeren Ölbehälter, Autowracks, Kraftfahrzeugteile, Motorräder, Mopeds, Kühlschränke, Fernseher und in Säcke, in Kartons oder ähnliche Behältnisse verpackte Kleinteile sowie gewerbliche und Betriebsabfälle aller Art.

Zuletzt aktualisiert: 23.01.2024 Zurück