Anlieferstellen für verschiedene Abfälle
in Greppin | Köthen | Straguth
In den Säcken ausgehärteter Zement, Mörtel, Putz oder Restmengen in Pulverform werden auf den oben genannten Abfallanlieferstellen gegen Entgelt im Zusammenhang mit Bauschutt angenommen. Die, die fest gewordenen Baumaterialien umhüllenden Säcke müssen jedoch vor der Entsorgung aus Bauschutt entfernt werden.
Mineralische Bau- und Abbruchabfälle NIE über die Restabfallbehälter entsorgen.
Nicht zum Bauschutt gehört Gips in jeder Form, so auch fest gewordene, vormals pulverige Gipsbaustoffe. Diese werden entweder zusammen mit anderen Gipsbaustoffen (Rigipsplatten, Gipsfaserplatten) oder als Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (Baumisch) angenommen.