Feuerlöscher

mit Restmengen von Löschmitteln (Pulver, Schaum, Kohlendioxyd)
  • Entsorgungsweg:
Entsorgungsfachbetriebe

Entsorgungsfachbetriebe

insbesondere für diverse Bauabfälle

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Es gibt Pulverfeuerlöscher, Halon-, Schaum- und CO2 Feuerlöscher.

Benutzte Feuerlöscher mit Restmengen oder solche, die das Verfallsdatum erreicht oder bereits überschritten haben müssen fachgerecht entsorgt werden. Feuerlöscher dürfen auf keinen Fall einfach in den Restabfall gelangen.

Meist werden Feuerlöscher von den Firmen, die sie verkaufen und warten auch zur Entsorgung angenommen. Gegebenenfalls bei der örtlichen Feuerwehr oder einem Brandschutzunternehmen nach einem Entsorgungsfachbetrieb fragen.

Eine Annahme am Schadstoffmobil oder der Annahmestelle für gefährliche Abfälle ist nicht möglich.

Zuletzt aktualisiert: 18.07.2023 Zurück