Grün- und Gartenabfälle

biologisch abbaubare nativ-organische Abfälle - hier organische Gartenabfälle
  • Entsorgungswege:
ABIKW-Gartenabfallsack oder Strauchschnitt-Bündelsammlung

ABIKW-Gartenabfallsack oder Strauchschnitt-Bündelsammlung

am Termin der Umleerung der Biotonne

Anlieferstellen für verschiedene Abfälle
Anlieferstellen für verschiedene Abfälle
Kompostierungsanlagen
Kompostierungsanlagen
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Grün- und Gartenabfälle, die Sie in Ihrem Garten nicht selber verwerten können, werden regelmäßig, immer am Umleertag der Biotonne eingesammelt.

Zur Bereitstellung können Sie die 60 Liter fassenden ABIKW-Gartenabfallsäcke nutzen und/oder selbst gebundene Strauchschnittbündel mit folgenden Abmaßen ...

Astlänge maximal 1,5 Meter
Astdicke maximal 5 Zentimeter
Bündelgewicht maximal 35 Kilogramm

Je Termin erfolgt die Mitnahme von maximal 3 Kubikmeter in Bündeln bereitgelegtem Grünschnitt.

Größere Mengen können gegen Entgelt auf den ABIKW Sammelstellen und Kompostierungsanlagen angeliefert werden. Kleine Mengen passen natürlich auch in die Biotonne.

Zu den Grün- und Gartenabfällen gehören unter anderem ...

• Äste von Bäumen und Sträuchern
• Baumschnitt
• Baumstumpf
• Fallobst
• Grasnarben
• Grasschnitt/Grünschnitt/Rasenschnitt
• Heckenschnitt/Strauchschnitt
• Laub von Bäumen und Sträuchern
• Moos
• Reisig
• Rinde von Bäumen
• Stubben
• Unkräuter und kranke Pflanzen
• Vertikutierabfälle
• Wurzelwerk
• Weihnachtsbäume
• Zapfen und Kienäpfel

Bei der Entsorgung von Fallobst über die Biotonne achten Sie bitte auf das zulässige Gewicht des Abfallbehälters. Es ist auch möglich, Fallobst über die ABIKW-Gartenabfallsäcke entsorgen zu lassen oder sie bei den Kompostierungsanlagen im Landkreis direkt anzuliefern.

Zuletzt aktualisiert: 23.04.2024 Zurück