Farb- und Lackdosen aus Metall, Kunst- oder Verbundstoff

Die Farbdosen sind leer oder enthalten ledglich vollkommen ausgehärtete (abgebundene) Farb- und Lackreste
  • Entsorgungswege:
Restabfallentsorgung

Restabfallentsorgung

über den grauen Restabfallbehälter | Hausmüllentsorgung

Anlieferstellen für verschiedene Abfälle
Anlieferstellen für verschiedene Abfälle
Wolfener Recycling Containerdienst (Region Bitterfeld)
Wolfener Recycling Containerdienst (Region Bitterfeld)
Containerdienst Ihrer Wahl
Containerdienst Ihrer Wahl
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Keine Lösemittel, keine Umweltgefahr
Beim Aushärten von Farben und Lacken, die Lösemittel enthalten, verdunsten diese Lösemittel in die Luft. Dadurch geht von den eingetrockneten Farbrückständen in den Dosen keine Umweltgefahr mehr aus.

Keine Umweltgefahr, dann als Restabfall entsorgen
Einzelne Farbdosen mit vollkommen ausgehärteten Restmengen vormals lösemittelhaltiger Farben und Lacke können über den Restabfallbehälter entsorgt werden.

So viele leere Farbdosen können nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden?
Fall größere Mengen an, werden sie als Baumischabfall gegen Entgelt bei den Anlieferstellen in Greppin, Zerbst und Köthen angenommen.

Holsystem
Restabfälle werden von den privaten Haushalten in den scharzen/grauen Restabfallbehältern mit Fassungsvermögen von 60, 80, 120, 240 und/oder 1.100 Litern gesammelt. Die Restabfallbehälter werden nach Tourenplan im 14-täglichen Turnus umgeleert.

Bringsystem
Ein Bringsystem für Restabfälle steht nicht zur Verfügung

Rechtsgrundlage | Was sind Restabfälle?
§ 4 Begriffsbestimmungen | Absatz (9, 10) Abfallwirtschaftssatzung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
"Abfälle aus privaten Haushaltungen“ (Restabfall) sind Abfälle, die in privaten Haushaltungen im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, insbesondere in Wohnungen und zugehörigen Grundstücks- oder Gebäudeteilen sowie in anderen vergleichbaren Anfallstellen, wie Ferien- und Wochenendhäusern, Wohnheimen oder Einrichtungen des betreuten Wohnens.

Gewerbliche Siedlungsabfälle“ (Restabfall) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, insbesondere Abfälle aus Gewerbe- und Industriebetrieben, Geschäften, Dienstleistungsbetrieben und privaten und öffentlichen Einrichtungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind.

Zuletzt aktualisiert: 26.01.2024 Zurück