Einweggeschirr und -besteck

aus Plastik (Kunststoff)
  • Entsorgungsweg:
Sammlung von Leichtverpackungen

Sammlung von Leichtverpackungen

über den Gelben Sack (B, K) bzw. die Gelbe Tonne (Z)

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Leere Verkaufsverpackungen, hergestellt aus ...
• verschiedenen Kunststoffen,
• den Leichtmetallen Aluminium oder Weißblech sowie ...
• einem Verbundstoff von Papier/Karton, Kunststofffolie und Aluminiumfolie
werden Leichtverpackungen (LVP) genannt. Alle leeren (sauberen) Verpackungen sind getrennt vom Restabfall zu sammeln und in Gelben Säcken oder Gelben Tonnen zur Entsorgung bereitzustellen, denn ...

Getrenntsammlung spart Entgelte
Bitte sammeln Sie Leichtverpackungen immer getrennt vom Restabfall, denn mit dem Kauf eines verpackten Produktes haben Sie bereits den Kostenanteil für die Entsorgung der Verpackung bezahlt. Darum erhalten Sie die Gelben Säcke und Gelben Tonnen/Container auch entgeltfrei.

Zusändig für die Einsammlung ...
der Gelben Säcke und die Umleerung der Gelben Tonnen und Container im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist die Wolfener Recycling GmbH (siehe Link). Bei Problemen rund um den Gelben Sack wenden Sie sich darum immer an die WR GmbH, Telefon 03494 65650 oder per E-Mail info@wolfener-recycling.de.

Hinweise zu Einwegartikeln aus "Plaste"
Einweggeschirr aus Kunststoffen wird aufgrund des EU-weit geltenden Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und der Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung, welche am 3. Juli 2021 in Kraft getreten sind (mehr dazu siehe Linkliste unten), immer weniger verwendet. Sofern es trotzdem genutzt wird, können Plasteteller, -schalen, -besteck, Bügel, Einkaufstüten aus Kunststoff, Imbißverpackungen und Ähnliches über den gelben Sack/die Gelbe Tonne entsorgt werden.

• Folgende Einwegkunststoffartikel dürfen nicht mehr hergestellt werden
Besteck, kosmetische Wattestäbchen mit einem Kunststoffstäbchen als Träger der Watteenden, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für Heißgetränke, Teller, Schalen und Trinkhalme, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor).

• Folgende Einwegkunststoffartikel müssen gekennzeichnet werden
Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenbinden und Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher, Zigarettenfilter, Tabakprodukte mit Filtern.

Zuletzt aktualisiert: 25.02.2024 Zurück