Altkleider bis Zigarettenasche

Restabfälle, nicht mehr nutzbar, tragbar und auch nicht verwertbar von A bis Z
  • Entsorgungsweg:
Restabfallentsorgung

Restabfallentsorgung

über den grauen Restabfallbehälter | Hausmüllentsorgung

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Als Restabfall ist der Anteil der Haushaltsabfälle zu entsorgen, ...
der nicht verwertbar ist und/oder, der keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen wie der Biotonne, der blauen Tonne für Altpapier und Pappe, dem Gelben Sack für Leichtverpackungen, den Depotcontainern für Verpackungsaltglas, der Sammlung elektrischer Altgeräte, der Sammlung targbarer oder verwertbarer alter Bekleidung, den gefährlichen Abfällen oder den verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen zugeordnet werden kann.

Auch bestimmte Abfälle aus organischen Materialien sind als Restabfall zu entsorgen, wenn sie, wie zum Beispiel diverses Kleintier- und Katzenstreu aus Heu, Stroh oder Sägespänen, mit den Fäkalien der Haus-/Kleintiere durchmischt sind. Das gilt auch für Vogelsand.

Zu den Restabfällen gehören unter anderem ...
• Altkleider, nicht mehr tragbar, Lumpen
• Babyfläschchen aus Glas oder Kunststoff
• Bettfedern auch ganze Federbetten, verbraucht
• Blumentöpfe, Blumenkästen aus Kunststoff
• Dias, in Glas oder Kunststoffrähmchen gerahmte Fotopositive,
• Filme und entwickelte Negative von der Analogfotografie
• Disketten
• Durchschlagpapier, Blaupapier, Kohlepapier, Faxpapier (auf der Rolle)
• Einwegrasierer sowie Einwegspritzen und ähnliche Einwegartikel
• Fotoapparat für die Analogfotografie
• Fahrrad- und/oder Motorradhelm
• Fahrradreifen und Fahrradschläuche (viele Reifen/Schläuche auf den Abfallanlieferstellen als Baumischabfall gegen Entgelt anliefern)
• Fotopapier überlagert und alte Fotos
• Geschirr aus Porzellan und Steingut und Kunststoffen, zerbrochen
• Glühlampen/Glühbirnen sowie *Halogenlampen, defekt (viele Halogenlampen sind seit September 2023 verboten. Mehr dazu siehe Link "Welche Lampen weichen, welche dürfen bleiben" und den Link "Welche Folgen hat das Halogenlampenverbot".)
• Gummihandschuhe und Gummistiefel
• Katzenstreu jeder Art aus der Katzentoilette
Kleintierstreu (aufgrund der anhaftenden Fäkalien nicht in die Biotonne)
• Kehricht und Straßenkehricht
• Kerzenreste, abgebrannte Kerzen
• Kohlenasche, Holzkohlenasche, Holzkohlenreste | vollkommen erkaltet
• Klarsichthülle, Klarsichtfolie, Einsteckhülle
• Kleiderbügel aus Holz oder Kunststoff
• Klobürste, Zahnbürste, Kleiderbürste, jeweils nicht mehr nutzbar
• Knochen, Fleisch- und Geflügelfleischknochen, Fischgräten
• Kohlenasche, Grill-/Holzkohlenasche, Asche aus dem Kamin
• Kondome, Präservative
• Korken, Weinflaschenkorken aus Naturkorkersatz
• Kosmetika, überlagerte Reste in den Verpackungen
• Kristall, Bleiglas, Bleikristallglas, zerbrochen
• Leder, Reste und Lederbekleidung, nicht mehr tragfähig
• Pappteller (fettig, mit Essensresten)
• Pergamentpapier, auch Backpapier, Butterbrotpapier
• Pinsel, Farbe eingetrocknet
• Röntgenbilder, Röntgenaufnahmen
• Schallplatten, Schellackplatten, Vinylplatten
• Schuhe, nicht mehr tragbar
• Sicherungen, Sicherungsautomaten
• Schuhe jeder Art, auch Skischuhe, nicht mehr tragbar
• Staubsaugerbeutel, mit Inhalt
• Tapeten und Tapetenreste (Reste neuer sowie abgelöste Tapeten), Tapetenkleister
• Thermoskanne, Thermostasse, Isolierkanne
• Tonbänder und Videobänder, Videokassetten und Bänder vom Kassettenrekorder
• Tupperware und andere Haushaltsgegenstände aus Kunststoff, zerbrochen
• Verbandsmaterialien, Mullbinden, Verbände, Bandagen
• Vogelsand, Einstreusand für Vogelkäfige
• Wachstuch und andere Kunststofffolien, Textil-Kunststoffverbunde
• Wärmflasche aus Gummi
• Weihnachtsdekoration, Christbaumschmuck, Kugeln, Lametta und ähnliches
• Zahnbürste, auch Aufsteckbürsten von elektrischen Zahnbürsten
• Zündkerzen von KFZ
• Zigarettenkippen und Zigarettenasche

Getrenntsammlung spart Entgelte, bitte sammeln Sie daher verwertbare Stoffe immer getrennt vom Restabfall. Abfallvermeidung und Getrenntsammlung helfen Abfallentgelte einzusparen.

Holsystem
Restabfälle werden von den privaten Haushalten in den scharzen/grauen Restabfallbehältern mit Fassungsvermögen von 60, 80, 120, 240 und/oder 1.100 Litern gesammelt. Restabfallbehälter können im 14-täglichen Turnus nach Tourenplan zur Umleerung bereitgestellt werden.

Zusändig für die Umleerung der Restabfallbehälter im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist die ABIKW GmbH in den Regionen Bitterfeld und Zerbst. In der Region Köthen ist die PreZero Service Köthen GmbH das beauftragte Ensorgungsunternehmen. Bei Problemen rund um die Restabfallsammlung wenden Sie sich darum immer an das jeweils zuständige Unternehmen. Zuständigkeiten, siehe Linkliste.

Rechtsgrundlage | Was sind Restabfälle?
§ 4 Begriffsbestimmungen | Absatz (9) Abfallwirtschaftssatzung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
"Abfälle aus privaten Haushaltungen“ (Restabfall) sind Abfälle, die in privaten Haushaltungen im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, insbesondere in Wohnungen und zugehörigen Grundstücks- oder Gebäudeteilen sowie in anderen vergleichbaren Anfallstellen, wie Ferien- und Wochenendhäusern, Wohnheimen oder Einrichtungen des betreuten Wohnens.

Zuletzt aktualisiert: 25.02.2024 Zurück