Gipsbaustoffe

Gipskartonplatten, Rigipsplatten, Gipsfaserplatten, Baugips, Gipsbauplatten, Gipskartonplatten, Porenbetonsteine (Ytong)
  • Entsorgungswege:
Anlieferstellen für verschiedene Abfälle

Anlieferstellen für verschiedene Abfälle

in Greppin | Köthen | Straguth

Anlieferung zu einer Bauschuttsortieranlage
Anlieferung zu einer Bauschuttsortieranlage
Wolfener Recycling Containerdienst (Region Bitterfeld)
Wolfener Recycling Containerdienst (Region Bitterfeld)
Containerdienst Ihrer Wahl
Containerdienst Ihrer Wahl
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Wo immer möglich, sortenrein sammeln
Gipsreste fallen beim Gebäudeausbau und bei der Sanierung und dem Rückbau von Gebäuden an. Bitte sammeln Sie Gipsabfälle, wo immer möglich, sortenrein und frei von jeglichen anderen Baureststoffen. Sortenreine Gipse können einem Containerdienst übergeben werden. Gipsabfälle werden auch auf der Bauschuttsortieranlage der Wolfener Recycling GmbH | Niemegker Straße | Bitterfeld-Wolfen | Telefon 0349342505 angenommen.

Das Recycling sortenrein gesammelter Gipse ist möglich (Recyclinggips) (siehe Linkliste).

Nicht sortenrein sind Gipsabfälle Baumischabfälle
Können Gipsabfälle aus technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen an der Anfallstelle nicht getrennt gesammelt werden oder fallen nur kleine Mengen an, werden mit Gipsabfällen vermischte Baustellen-/Baubfälle als Baumischabfall bei den Abfallanlieferstellen im Landkreis (siehe Link Anlieferstellen) gegen Entgelt angenommen.

Holsystem
Ein Holsystem für diverse Bauabfälle gibt es nur als Leistungsbestandteil privatwirtschatlicher Containerdienste.

Bringsystem
Diverse Bauabfälle können auf den Anlieferstellen in Greppin, Zerbst/Straguth und Köthen, Maxdorfer Straße sowie bei Bauabfallbehandlungsanlagen ihrer Wahl gegen Entgelt selber angeliefert werden.

Rechtsgrundlage | Was sind Bauabfälle?
§ 4 Begriffsbestimmungen | Absatz (10, 14, 15) Abfallwirtschaftssatzung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Gewerbliche Siedlungsabfälle“ (Restabfall) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, insbesondere Abfälle aus Gewerbe- und Industriebetrieben, Geschäften, Dienstleistungsbetrieben und privaten und öffentlichen Einrichtungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind.

Baustellenabfälle“ im Sinne dieser Satzung sind alle bei Neubau, Umbau, Renovierung oder Reparatur von Bauwerken anfallenden, nicht chemisch verunreinigten, nicht mineralischen Abfälle (z. B. Baumaterialreste, Isoliermaterial).

Bauschutt“ im Sinne dieser Satzung sind feste, nicht chemisch verunreinigte mineralische Stoffe, die beim Abbruch von Bauwerken anfallen und überwiegend mineralische Bestandteile enthalten. Asbesthaltige Abfälle gehören nicht zum Bauschutt.

Zuletzt aktualisiert: 26.01.2024 Zurück