Gasentladungslampen | LED Lampen | Solarleuchten

Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen, LED Lampen, Solarleuchten
  • Entsorgungswege:
Anlieferstellen für Elektroaltgeräte

Anlieferstellen für Elektroaltgeräte

in Greppin | Köthen | Zerbst/Straguth

Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben
  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für gesundheitsgefährdende Stoffe

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gasentladungslampen, LED- und Solar-Lampen gehören zu den Elektroaltgeräten und müssen gemäß ElektroG getrennt gesammelt und der Verwertung zugeführt werden. Defekte Lampen dieser Art bitte auf keinen Fall über den Restabfallbehälter entsorgen. Gasentladungslampen, LED- und Solar-Lampen gehören zur Sammelgruppe 3 | Lampen (Gerätekategorie 3) und sind als Altlampen gemäß § 10 ElektroG "einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

• Gasentladungslampen enthalten ein Quecksilber-Gasgemisch, das nicht an die Außenluft gelangen darf. Deshalb die Röhre, beziehungsweise den Leuchtenkörper auf keinen Fall zerstören.
• LED Lampen (light-emitting diode - Leuchtdiode) enthalten kein Quecksilber, sie leuchten über Leuchtdioden (ebenfalls elektronische Bauteile). LED Lampen leuchten über Leuchtdioden. LED Lampen können toxische Stoffe wie Arsen- und Bleiverbindungen enthalten.
• Solarlampen/Solarleuchten leuchten durch die die Energie der Sonne. Damit das möglich ist wird ein Solarmodul und ein Akku benötigt. Mittels des photovoltaischen Effektes, bei dem unter Lichteinfall eine elektrische Potentialdifferenz zwischen zwei Elektroden erzeugt wird, wird Licht in elektrische Energie verwandelt.

Holsystem
Elektroaltgeräte werden nach Online-Anmeldung (für Kunden aus Köthen), nach Anmeldung über das Bürgerportal (für Kunden aus Bitterfeld und Zerbst) oder nach Anmeldung über die Abrufkarte vom Grundstück zur Entsorgung abgeholt

Bringsystem
Elektroaltgeräte können auf den Anlieferstellen in Greppin, Zerbst/Straguth und Köthen, Maxdorfer Straße selber angeliefert werden.

Rechtsgrundlage | Was sind Elektro- und Elektronikaltgeräte?
§ 4 Begriffsbestimmungen | Absatz (17) Abfallwirtschaftssatzung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
„Elektro- und Elektronikaltgeräte“ sind elektronische Geräte aus Haushaltungen sowie sonstigen Herkunftsbereichen, die in ihrer Beschaffenheit und Menge mit den in privaten Haushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind. Elektro- und Elektronikaltgeräte im Sinne dieser Satzung sind Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte, Kühlgeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Gasentladungslampen, Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte zum Beispiel Geräte für Strahlentherapie, Überwachungs- und
Kontrollinstrumente.

Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.

Zuletzt aktualisiert: 22.01.2024 Zurück