Akkusäure bis Unterbodenschutz

Gefährliche Abfälle aus dem Bereich KFZ, Auto
  • Entsorgungsweg:
Anlieferung beim Schadstoffmobil oder bei den

Anlieferung beim Schadstoffmobil oder bei den

Sammelstellen für gefährliche Abfälle in Greppin | Köthen | Straguth

  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden

Kennzeichen für stark ätzende Stoffe

Nie über den Restabfall entsorgen

Nie über die Toilette entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gefährliche Abfälle stellen eine potentielle Gefahr ...
für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. In der Umgangssprache werden für derartige Abfälle die Begriffe Schadstoff, Gefahrstoff oder Sonderabfall genutzt. Ob Restmengen bestimmter „Mittel“ als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind, ist an einem oder mehreren, auf den Verpackungen aufgedruckten Gefahrenkennzeichen zu erkennen.

Zusätzlich zu den im Abfall ABC ...
außerdem aufgeführten gefährlichen Abfällen können Rest- und überlagerte Mengen der im Folgenden genannten gefährlichen Abfälle abgegeben werden. Die Anlieferung beim Schadstoffmobil/den Sammelstellen soll, wenn möglich, in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen.
• Akkusäure
• Altöl (nur gegen Entgelt) und Ölfilter
• Autobatterien
• Autopflegemittel jeder Art
• Bremsflüssigkeit, Restmengen oder verbraucht
• Enteiser, Scheibenenteiser, flüssig, für die Anwendung bei Kfz-Scheiben
• Frostschutzmittel vom Kfz, Restmengen oder verbraucht
• Kaltreiniger
• Motoröl, Getriebeöl, Restmengen
• Motorreinigern aus der Kfz-Pflege
• Öldosen und -kanister
• Spraydosen mit Restmengen von Schutzwachs für Unterböden von Kfz
• Unterbodenschutz

Starterbatterie vom Kfz
Wenn gleichzeitig mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine verbrauchte Batterie zurückgegeben wird, ist der Vertreiber verpflichtet, ein Rückgabepfand in Höhe von 7,50 EURO zu erheben. Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie wird dieses dann von der Verkaufsstelle zurückerstattet, der Kaufbeleg ist vorzulegen. Starterbatterien älteren Baujahrs, aus älteren Kfz oder sonstiger Herkunft, für die kein Kaufbeleg vorhanden ist, werden am Schadstoffmobil/an den Annahmestellen angenommen.

Akkusäure
Am besten immer die Starterbatterie inkl. Säure beim Handel zurückgeben und die Akkusäure zu Ihrem eigenen Schutz nicht aus der Batterie entfernen, denn sie ist stark ätzend, nicht brennbar, jedoch wassergefährdend (Klasse 1). Musste die Säure doch aus der Starterbatterie entfernt werden, unbedingt in fest verschlossenem Behältnis am Schadstoffmobil bzw. den o. g. stationären Schadstoffsammelstellen in | Greppin | Köthen | Straguth abgeben.

Flüssigkeiten mit gefährlichen Inhalten niemals mit anderen Flüssigkeiten, erst recht nicht mit anderen gefährlichen, schadstoffhaltigen Flüssigkeiten vermischen. Starterbatterie inkl. Säure beim Handel zurückgeben.

Holsystem
Ein Holsystem für gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten wird nicht angeboten.

Bringsystem
Haushaltsübliche Mengen gefährlicher Abfälle, die in privaten Haushalten angefallen sind können am Schadstoffmobil abgegeben werden. Das Schadstoffmobil hält zwei Mal im Jahr an ausgewählten Haltepunkten gemäß Tourenplan. Auch bei den Sammelstellen für gefährliche Abfälle in Greppin, Zerbst/Straguth und Köthen, Maxdorfer Straße können die oben genannten gefährlicher Abfälle, selber angeliefert werden.

Zusändig für die Sammlung ...
der gefährlichen Abfälle mit dem Schadstoffmobil im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist die Wolfener Recycling GmbH. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an dieses Entsorgungsunternehmen.

Rechtsgrundlage | Was sind gefährliche Abfälle?
§ 4 Begriffsbestimmungen | Absatz (12, 13) Abfallwirtschaftssatzung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle“ sind in Kleinmengen (bis zu 25 l Gebindegröße) anfallende Abfälle aus Haushaltungen, die wegen ihres Schadstoffgehaltes und ihrer gesundheits- oder umweltgefährdenden Eigenschaften zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit gesondert entsorgt werden müssen. Dazu gehören z. B. Gifte, Laugen, Säuren, Farben, Lacke, Desinfektionsmittel, Reiniger, Polituren, Rostschutz- und Lösungsmittel, Kleber, Härter, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel, Arzneimittel, teer- und ölhaltige Rückstände, Batterien, Leuchtstoffröhren und quecksilberhaltige Thermometer und Ähnliches.

Kleinmengen von gefährlichen Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen“ sind die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften bestimmten gefährlichen Abfälle aus Industrie, Gewerbe oder sonstigen Einrichtungen in einer Menge von bis zu 2.000 kg pro Abfallerzeuger und Jahr.

Zuletzt aktualisiert: 26.01.2024 Zurück