Abflussreiniger bis Zweikomponentenkleber

Gefährliche Abfälle aus dem Bereich der Lösemittel
  • Entsorgungsweg:
Anlieferung beim Schadstoffmobil oder bei den

Anlieferung beim Schadstoffmobil oder bei den

Sammelstellen für gefährliche Abfälle in Greppin | Köthen | Straguth

  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für stark reizende Stoffe

Kennzeichen für stark ätzende Stoffe

Nie über den Restabfall entsorgen

Nie über die Toilette entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gefährliche Abfälle stellen eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. In der Umgangssprache werden für derartige Abfälle die Begriffe Schadstoff, Gefahrstoff oder Sonderabfall genutzt.

Ob Restmengen bestimmter „Mittel“ als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind, ist an einem oder mehreren, auf den Verpackungen aufgedruckten Gefahrenkennzeichen zu erkennen. Die Anlieferung der so gekennzeichneten "Stoffe" soll, wenn möglich, in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen.

Zusätzlich zu den im Abfall ABC außerdem aufgeführten gefährlichen Abfällen werden am Schadstoffmobil die im Folgenden genannten gefährlichen Abfälle und viele andere mehr angenommen ...

• Abflussreiniger
• Ablauger
• Ammoniakreiniger
• Backofenreiniger
• Chemielaborkästen
• Desinfektionsmittel
• Entwicklerbäder (alkalisch)
• Farbreste (lösemittelhaltig)
• Fixierbäder (sauer)
• Fleckentferner
• Fleckenwasser
• Kaltreiniger
• Lackentferner
• Lackfarbe
• Nagellackentferner
• Nitroverdünnung
• Reinigungsbenzin
• Salmiakgeist
• Terpentinersatz, Terpentinölersatz
• Waschbenzin
• Zweikomponentenkleber

Lösungs-/Lösemittel sind unterschiedlich stark wassergefährdend, feuergefährlich und gesundheitsschädlich. Restmengen immer in den Originalverpackungen abgeben. Flüssigkeiten mit gefährlichen Inhalten niemals mit anderen Flüssigkeiten, erst recht nicht mit anderen gefährlichen, schadstoffhaltigen Flüssigkeiten vermischen.

Zuletzt aktualisiert: 18.01.2024 Zurück