Düngemittel bis Unkrautvernichter

Gefährliche Abfälle aus dem Bereich Schädlingsbekäpfung und Restmengen von mineralischen Feststoffdüngern
  • Entsorgungsweg:
Anlieferung beim Schadstoffmobil oder bei den

Anlieferung beim Schadstoffmobil oder bei den

Sammelstellen für gefährliche Abfälle in Greppin | Köthen | Straguth

  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für stark reizende Stoffe

Kennzeichen für gesundheitsgefährdende Stoffe

Nie über den Restabfall entsorgen

Nie über die Toilette entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gefährliche Abfälle stellen eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. In der Umgangssprache werden für derartige Abfälle die Begriffe Schadstoff, Gefahrstoff oder Sonderabfall genutzt.

Ob Restmengen bestimmter „Mittel“ als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind, ist an einem oder mehreren, auf den Verpackungen aufgedruckten Gefahrenkennzeichen zu erkennen. Die Anlieferung der so gekennzeichneten "Stoffe" soll, wenn möglich, in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen.

Zusätzlich zu den im Abfall ABC außerdem aufgeführten gefährlichen Abfällen werden am Schadstoffmobil und bei den Schadstoffannahmestellen die im Folgenden genannten gefährlichen Abfälle und viele andere mehr angenommen ...

• Düngemittel, Restmengen von mineralischen Feststoffdüngern
• Fungizide, chemische oder biologische Mittel zur Bekämpfung von Schimmelpilzen
• Rattengift, Restmengen
• Schädlingsbekämpfungsmittel, (Biozide, Insektizide), Restmengen, flüssig oder pastös
• Unkrautbekämpfungsmittel (Herbizide), Restmengen, flüssig oder pastös

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2023 Zurück