ABIKW und PreZero | Anlieferstellen für verschiedene Abfälle
in Greppin | Köthen | Zerbst/Straguth
Wie es der Name sagt: Gemische aus diversen Bauabfällen
• Baumischabfälle sind Abfälle, die im Rahmen von Bau- und Renovierungsmaßnahmen, sowie Sanierungs- und Abrissarbeiten anfallen und die sowohl geringe Mengen mineralische als auch überwiegend nicht-mineralische Bestandteile enthalten.
• Baustellenabfälle sind gemäß § 4 (14) Abfallwirtschaftssatzung alle ... "bei Neubau, Umbau, Renovierung oder Reparatur von Bauwerken anfallenden, nicht chemisch verunreinigten, nicht mineralischen Abfälle (zum Beispiel Baumaterialreste, Isoliermaterial)."
Zu den Baumischabfällen gehören zum Beispiel Tapeten und Tapetenreste | Tapetenkleister | Altholz | Außenrolladen | Gipskarton-/Rigipsplatten | Kunststoffrohre und Bauteile aus Kunststoff | Strohmatten | Holz-Zementgemische wie “Sauerkohlplatten” | Folie | PVC-Wellplatten | Wellpolyesterplatten und vieles mehr.
An der Anfallstelle getrennt sammeln
Abfälle, die bei Bauarbeiten anfallen sollen schon an der Anfallstelle nach verwertbaren und nicht verwertbaren Stoffen getrennt gesammelt werden. Verwertbar sind reiner Bauschutt, Kartonagen, unbehandeltes Holz, sauberes Styropor und Kunststofffolien von Verpackungen.
Als Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 17 09 04) werden unter anderem Gemische folgender Stoffe auf den oben genannten Anlieferstellen gegen Entgelt angenommen ...
• Autoscheiben (zerbrochen)
• Außenrolladen
• Badewannen und Duschtassen aus Acryl
• Baufolie, Abdeckfolie, Malerfolie
• Dachrinne aus Kunststoff
• Decken-/Wandpaneele aus Styropor (Polystyrol XSP)
• Duschkabine (komplett, aber zerlegt, alle Teile, aus Kunststoff und/oder Glas)
• Duschwanne, Duschtasse, Duschabtrennung aus Kunststoff und/oder Glas
• Fenster komplett, Fensterglas, Fensterscheiben
• Falttür, Fensterglas, Fensterscheiben
• Gartenpool, Swimmingpool, Gartenteich (zum Transport zerlegt)
• Gipsreste und Zuschnitt von Rigipsplatten
• Hundehütte
• Holz oder Holzspäne
• Mörtelwanne, große Pflanzgefäße aus dem Garten aus Kunststoff
• PVC Rohre und Formteile, KG Rohr aus Kunststoff (Kanalgrundrohre)
• PVC-Wellplatten, Wellpolyester (Lichtplatten, Kunststoffplatten, Wellplastik)
• Reste und Zuschnitt von Kunststoffrohren
• Sauerkohl- oder HWL-Platten (große Mengen ins Altholz)
• Strohmatten und die sogenannte Schüttung
• Tapeten und Tapetenreste
• Teichfolie, Poolfolie
• Türen und Fenster
Alternativ können Sie einen Containerdienst Ihrer Wahl, in der Region Bitterfeld zum Beispiel die Wolfener Recycling GmbH (siehe Link) mit der Entsorgung beauftragen.
Rechtsgrundlage | Was sind Bauabfälle?
§ 4 Begriffsbestimmungen | Absatz (10, 14, 15) Abfallwirtschaftssatzung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
„Gewerbliche Siedlungsabfälle“ (Restabfall) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, insbesondere Abfälle aus Gewerbe- und Industriebetrieben, Geschäften, Dienstleistungsbetrieben und privaten und öffentlichen Einrichtungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind.
„Baustellenabfälle“ im Sinne dieser Satzung sind alle bei Neubau, Umbau, Renovierung oder Reparatur von Bauwerken anfallenden, nicht chemisch verunreinigten, nicht mineralischen Abfälle (z. B. Baumaterialreste, Isoliermaterial).
„Bauschutt“ im Sinne dieser Satzung sind feste, nicht chemisch verunreinigte mineralische Stoffe, die beim Abbruch von Bauwerken anfallen und überwiegend mineralische Bestandteile enthalten. Asbesthaltige Abfälle gehören nicht zum Bauschutt.