ABIKW und PreZero | Sperrmüllabholung
nach Online-Anmeldung, per Bürgerportal oder Anmeldung über die Abrufkarte
Nie über den Restabfall entsorgen
Das ist Sperrmüll ...
Aufgrund ihrer Ausmaße und ihres Gewichtes passen die folgenden genannten und viele andere sperrige Gegenstände und Einrichtungen nicht in die Restabfallbehälter. Sie können, wenn sie nicht mehr nutzbar sind, als Sperrmüll entsorgt werden ...
• Bügelbrett aus Holz
• Gartenmöbel im Paletten-Design (nicht aber Möbel aus alten Holzpaletten)
• Hollywoodschaukel (zerlegt)
• Hundekorb (groß)
• Katzenkratzbaum
• Hasenkäfig
• Liegestuhl
• Musikinstrumente (große, sperrig)
• aufblasbare Planschbecken, Babypool
• Strandkorb (zerlegt)
• Surfbrett
• Wäscheständer (aus Holz)
Weiter nutzen, wenn möglich
Sind die Gegenstände und ähnliches aus Haus, Hof und Garten noch gut erhalten geben Sie sie doch an karitative Einrichtungen, wie die Sozialkaufhäuser weiter.
Holsystem
Sperrmüll wird nach Online-Anmeldung (für Kunden aus Köthen), nach Anmeldung über das Bürgerportal (für Kunden aus Bitterfeld und Zerbst) oder nach Anmeldung über die Abrufkarte vom Grundstück zur Entsorgung abgeholt
Bringsystem
Sperrmüll kann auf den Anlieferstellen in Greppin, Zerbst/Straguth und Köthen, Maxdorfer Straße selber angeliefert werden.
Rechtsgrundlage | Was ist Sperrmüll?
§ 4 Begriffsbestimmungen | Absatz (11) Abfallwirtschaftssatzung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
„Sperrmüll“ sind Abfälle, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Restabfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten und deren sich der Besitzer entledigen will.
Zum Sperrmüll im Sinne von Satz 1 gehören nicht Gegenstände, die von Bau- oder Umbauarbeiten herrühren wie zum Beispiel Steine, Ziegel, Fenster, Türen, jegliche Art von Bauholz und andere Bauabfälle. Ebenso keine leeren Ölbehälter, Autowracks, Kraftfahrzeugteile, Motorräder, Mopeds, Kühlschränke, Fernseher und in Säcke, in Kartons oder ähnliche Behältnisse verpackte Kleinteile sowie gewerbliche und Betriebsabfälle aller Art.