Bauschutt

Gemische aus Beton, Fliesen, Ziegel, Keramik und anderen mineralischen Bau- und Abbruchabfällen
  • Entsorgungswege:
Anlieferung zu einer Bauschuttsortieranlage

Anlieferung zu einer Bauschuttsortieranlage

in Bitterfeld oder Köthen | WR und PreZero

Wolfener Recycling | Containerdienst (Region Bitterfeld)
Wolfener Recycling | Containerdienst (Region Bitterfeld)
ABIKW und PreZero |  Anlieferstellen für verschiedene Abfälle
ABIKW und PreZero | Anlieferstellen für verschiedene Abfälle
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Das ist Bauschutt
Mineralische Bau- und Abbruchabfälle, darunter zum Beispiel ...
• ausgehärtete Baustoffe (Mörtel, Zement und ähnliches)
• Betonbruch, Porenbeton
• Betonwerksteine, wie Schalungssteine, Bordsteine, Stufen
• Dachziegel, Dachpfannen
• Fliesen- und Ziegelbruch, Bodenfliesen
• Gehwegplatten, Wegeplatten
• Mauersteine, Backsteine,Kalksandsteine und -bruch, Klinkersteine
• Mörtelreste, ausgehärtet
• Ofenkacheln, Schamottsteine
• Sanitärkeramik (Waschbecken, Toilettenbecken und ähnliches)
werden auf den folgenden Annahmestellen gegen Entgelt angenommen ...
in Köthen
- der Kompost- und Bauschuttrecyclinganlage der PreZero Service Köthen GmbH, Elsdorfer Weg 25 | Telefon 03496 212283
in Bitterfeld
- der Bauschuttsortieranlage der Wolfener Recycling GmbH in Bitterfeld, Niemegker Straße 26 | Telefon 03493 42505

Jegliche Abfälle aus Baumaßnahmen nie über die Restabfallbehälter entsorgen.

Rechtsgrundlage | Was sind Bauabfälle?
§ 4 Begriffsbestimmungen | Absatz (10, 14, 15) Abfallwirtschaftssatzung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Gewerbliche Siedlungsabfälle“ (Restabfall) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, insbesondere Abfälle aus Gewerbe- und Industriebetrieben, Geschäften, Dienstleistungsbetrieben und privaten und öffentlichen Einrichtungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind.

Baustellenabfälle“ im Sinne dieser Satzung sind alle bei Neubau, Umbau, Renovierung oder Reparatur von Bauwerken anfallenden, nicht chemisch verunreinigten, nicht mineralischen Abfälle (z. B. Baumaterialreste, Isoliermaterial).

Bauschutt“ im Sinne dieser Satzung sind feste, nicht chemisch verunreinigte mineralische Stoffe, die beim Abbruch von Bauwerken anfallen und überwiegend mineralische Bestandteile enthalten. Asbesthaltige Abfälle gehören nicht zum Bauschutt.

Zuletzt aktualisiert: 26.02.2025 Zurück