Flachglas

Fensterglas, Drahtglas, Verbundglas, Autoscheiben, Kein Verpackungsglas
  • Entsorgungswege:
ABIKW und PreZero |  Anlieferstellen für verschiedene Abfälle

ABIKW und PreZero | Anlieferstellen für verschiedene Abfälle

in Greppin | Köthen | Zerbst/Straguth

Wolfener Recycling | Containerdienst (Region Bitterfeld)
Wolfener Recycling | Containerdienst (Region Bitterfeld)
Containerdienst Ihrer Wahl
Containerdienst Ihrer Wahl
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Flachglasabfälle sind Baumischabfall
Zerbrochene Autoscheiben, Flach- und Bauglasabfälle die bei Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen, werden auf den oben genannten Anlieferstellen gegen Entgelt im Zusammenhang mit Baumischabfällen angenommen.

Alternativ können Sie einen Containerdienst oder Entsorgungsfachbetrieb Ihrer Wahl mit der Entsorgung beauftragen.

Fenster- und andere Arten Flachglas gehören ...
1. nicht zu den sperrigen Abfällen und auch
2. nicht in die Altglascontainer.

Spiegel sind Möbel und gehören zu den sperrigen Abfällen ...
Handelt es sich um Schranktüren mit Spiegel, Stand- oder Wandspiegel können diese zusammen mit anderen sperrigen Abfällen im Hol- oder Bringsytem entsorgt werden.

Sehr kleine Mengen
Fensterscheiben-, Verbund- und Drahtglasbruch kann in ganz kleinen Mengen auch über den Restabfall entsorgt werden.

Rechtsgrundlage | Was sind Bauabfälle?
§ 4 Begriffsbestimmungen | Absatz (10, 14, 15) Abfallwirtschaftssatzung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Gewerbliche Siedlungsabfälle“ (Restabfall) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, insbesondere Abfälle aus Gewerbe- und Industriebetrieben, Geschäften, Dienstleistungsbetrieben und privaten und öffentlichen Einrichtungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind.

Baustellenabfälle“ im Sinne dieser Satzung sind alle bei Neubau, Umbau, Renovierung oder Reparatur von Bauwerken anfallenden, nicht chemisch verunreinigten, nicht mineralischen Abfälle (z. B. Baumaterialreste, Isoliermaterial).

Bauschutt“ im Sinne dieser Satzung sind feste, nicht chemisch verunreinigte mineralische Stoffe, die beim Abbruch von Bauwerken anfallen und überwiegend mineralische Bestandteile enthalten. Asbesthaltige Abfälle gehören nicht zum Bauschutt.

Zuletzt aktualisiert: 13.02.2025 Zurück