ABIKW und PreZero | Anlieferstellen für verschiedene Abfälle
in Greppin | Köthen | Zerbst/Straguth
Nie über den Restabfall entsorgen
Das sind Baumischabfälle
Leere Kraftpapiersäcke von diversen Baustoffen oder Düngemitteln werden auf den oben genannten Anlieferstellen im Zusammenhang mit Baumischabfällen gegen Entgelt angenommen.
Oder Rücknahme bei REPASACK
Ist das REPASACK-Logo auf den Säcken abgebildet, können diese Säcke zu den REPASACK-Annahmestellen bringen. Weitere Annahmestellen und Informationen, siehe Link.
Rechtsgrundlage | Was sind Bauabfälle?
§ 4 Begriffsbestimmungen | Absatz (10, 14, 15) Abfallwirtschaftssatzung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
„Gewerbliche Siedlungsabfälle“ (Restabfall) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, insbesondere Abfälle aus Gewerbe- und Industriebetrieben, Geschäften, Dienstleistungsbetrieben und privaten und öffentlichen Einrichtungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind.
„Baustellenabfälle“ im Sinne dieser Satzung sind alle bei Neubau, Umbau, Renovierung oder Reparatur von Bauwerken anfallenden, nicht chemisch verunreinigten, nicht mineralischen Abfälle (z. B. Baumaterialreste, Isoliermaterial).
„Bauschutt“ im Sinne dieser Satzung sind feste, nicht chemisch verunreinigte mineralische Stoffe, die beim Abbruch von Bauwerken anfallen und überwiegend mineralische Bestandteile enthalten. Asbesthaltige Abfälle gehören nicht zum Bauschutt.