ABIKW und PreZero | Elektroaltgeräte- und Altmetallabholung
nach Online-Anmeldung, per Bürgerportal oder Anmeldung über die Abrufkarte
Nie über den Restabfall entsorgen
Entgeltffreie Rücknahme ab dem Jahr 2006
Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 entgeltfrei zur Verwertung zurückgenommen. Daruter auch für die im Folgenden genannten, hier im Abfall ABC nicht extra aufgeführten Elektro- und Elektronikgroßgeräte und andere mehr ...
• Bildschirm, Computermonitor
• Computer (Tower)
• Drucker, Tintenstrahldrucker (Standgeräte)
• Laserdrucker (Standgeräte)
• Dunstabzugshaube
• Elektroherd, Elektroorgel
• Faxgerät
• Fernsehapparat (Röhre)
• Flachbildfernseher
• Gefrierschrank
• Geschirrspüler
• Hometrainer
• Kopierer (Standgerät)
• Kühlschrank
• Klimagerät
• Ölradiator
• Pedelecs ohne EU-Typengenehmigung, max. 250 Watt sowie max. 25 km/h
• Trockner, Wäschetrockner
• Warmwasserboiler
• Waschmaschine
• Weinkühlschrank
Holsystem
Elektroaltgeräte werden nach Online-Anmeldung (für Kunden aus Köthen), nach Anmeldung über das Bürgerportal (für Kunden aus Bitterfeld und Zerbst) oder nach Anmeldung über die Abrufkarte vom Grundstück zur Entsorgung abgeholt
Bringsystem
Elektroaltgeräte können auf den Anlieferstellen in Greppin, Zerbst/Straguth und Köthen, Maxdorfer Straße selber angeliefert werden.
Rechtsgrundlage | Was sind Elektro- und Elektronikaltgeräte?
§ 4 Begriffsbestimmungen | Absatz (17) Abfallwirtschaftssatzung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
„Elektro- und Elektronikaltgeräte“ sind elektronische Geräte aus Haushaltungen sowie sonstigen Herkunftsbereichen, die in ihrer Beschaffenheit und Menge mit den in privaten Haushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind. Elektro- und Elektronikaltgeräte im Sinne dieser Satzung sind Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte, Kühlgeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Gasentladungslampen, Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte zum Beispiel Geräte für Strahlentherapie, Überwachungs- und
Kontrollinstrumente.
Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.